VERSICHERUNG

Insurance

Der Yacht hat eine Haftpflichtversicherung für die Schäden gegen Dritten und eine Kaskoversicherung für selbstverschuldete Schäden am Schiff (in Höhe des versicherten Schiffwertes) für Beträge welche die Kaution überschreiten, ausgenommen grobe Fahrlässigkeit. Tritt während der Fahrt eine Havarie auf und sofern der Mieter nicht selbst für deren Kosten aufkommen muss (beim normalen Abnutzungsgebrechen oder beim Überschreiten der Haftungssumme), benötigt er für die Reparatur die Zustimmung (Anweisung) des Vercharterers bzw. Stützpunktleiters.
Bei größeren Havarien, sowie bei Beteiligung anderer Schiffe, ist beim zuständigem Hafenamt Meldung zu machen und bei diesem ein entsprechendes Protokoll (Hergang, Schadensfeststellung etc.) für die Versicherung anlegen zu lassen. Gleichzeitig muss auch der Stützpunkt verständigt werden.
Sollte der Mieter diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann er für den entstandenen Schaden voll haftbar gemacht werden. Versicherung deckt alle Schäden bei Franchise die durch Wetter oder aus anderen Naturkatastrophen verursacht sind, nicht aber die Schäden absichtlich gemacht. Die Gebühren für absichtlich gemachte Schäden werden nicht durch Kaution beschränkt, alle Kosten verursacht durch absichtliche Schaden müssen bezahlt werden.



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