ÜBERNAHME DER YACHT (CHECK-IN)
Der Mieter übernimmt die Yacht zu besprochener Zeit an besprochenem Ort mit allem Unterlagen. Bei der Yachtübernahme ist der Mieter verpflichtet, den Zustand der Yacht und ihre Ausstattung aufgrund der Inventarliste zu überprüfen.
Eventuelle Beschwerden an der Yacht oder seinem Ausrüstung müssen vor Auslauf bekannt gegeben werden, die Mängel, die bei der Yachtübernahme nicht bemerkt wurden, berechtigen den Yachtmieter nicht, eine Mietminderung zu beantragen. Der Yachtvermieter ist berechtigt, den Vertrag aufgeben, wenn der Mieter nicht zur Übernahme der Yacht innerhalb von 48 Stunden kommt.
Wenn nach dem Urteil des Vertreters der Yachtvermieter der Auffassung ist dass der Mieter nicht fähig ist, die Yacht zu führen, er wird ihm einen Skipper für die Führung der Yacht bestimmen, den der Mieter zu bezahlen hat.