PFLICHTEN DES MIETERS
Der Mieter ist verpflichtet, alle Kosten für die von ihm eingerichtete Schaden zu tragen, für welche der Yachtvermieter strafrechtlich oder finanziell zur Verantwortung gezogen werden könnte. Der Mieter ist ausdrücklich für die Yacht verantwortlich, wenn es zu ihrer offiziellen Pfändung kommt, die durch unangemessenes oder illegales Handeln während ihrer Nutzung bestimmt wird.
Im Falle eines Schadens oder Unfalls ist der Mieter verpflichtet, einen entsprechenden Bericht darüber zu schreiben und alle dafür zuständigen Ämter zu benachrichtigen (Hafenkapitän, Polizei, Arzt), wie auch den Yachtvermieter im Falle der Entfremdung der Yacht, der Unmöglichkeit der weiteren Führung der Yacht und im Falle der Konfiszierung, Pfändung der Yacht seitens offiziellen Ämtern oder Dritten oder des Verbots der Weiterfahrt.
Der Mieter ist verpflichtet, täglich den Ölstand im Motor zu kontrollieren und um die Segel sich zu kümmern. Der Schaden welche mit den oben genannten Maßnahmen entstehen, sind nicht versichert und der Mieter muss dem selbst bezahlen.