VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS
Nach Übernahme der Yacht trägt der Mieter alle Kosten des täglichen Anlegeplatzes in Häfen oder Marinas, Kraftstoffkosten, Ölkosten, Wasserkosten, Reinigungskosten und andere anfallenden Kosten. Der Mieter verpflichtet sich, nur in den Kroatischen territorialen Gewässern aufzuhalten. Zum Verlassen der kroatischen Wasser der Mieter ist verpflichtet, eine besondere Erlaubnis und Zertifikat zu fragen. Der Mieter ist verpflichtet sich um die Yacht zu kümmern und navigieren es sorgfältig und in Einklang mit der positiven maritimen Praxis zu führen und nur bei guter Sicht und sicheren Wetterbedingungen mit der Yacht zu segeln.
Der Mieter ist nicht erlaubt, die Yacht an andere Personen weitervermieten, sich nicht an Schiffsrennen oder Regatten zu beteiligen, Nachtangeln, Nachtsegeln durch unsichere Wetter oder die öffentlichen Regeln, Ordnungen und Gesetze zu verletzen.
Die Anzahl der Personen an Bord muss der Crewliste entsprechen. Der Mieter übernimmt auch die Verantwortung für die Konsequenzen im Falle der Nichteinhaltung seiner Pflichten.
Der Mieter oder Skipper erklärt hiermit ausdrücklich, alle nötigen Kenntnisse zur Yachtführung zu besitzen, wie auch in Besitz eines gültigen Bootsführungsscheins auf offenem Meer zu haben, wie auch eines Zeugnisses zur Handhabung mit einem Radiofunkgerät, was dem Yachtvermieter vorgelegt wurde. Im Falle von Schaden an der Yacht und deren Ausstattung während der Charterzeit ist der Mieter verpflichtet, sofort den Yachtvermieter zu benachrichtigen.
Ebenso muss der Mieter im Fall des Verlustes der Yacht oder der Ausstattung den Yachtvermieter oder die dafür zuständige Behörde benachrichtigen, wie auch im Falle wenn eine Weiterfahrt nicht möglich ist, im Falle dass die Yacht konfisziert wurde oder falls eine Weiterbenutzung seitens dem Staat oder einer Dritten Person verboten wurde.
Wenn der Mieter nicht auf seine Pflichten halten kann, gilt er als voll verantwortlich für alle Folgen für die Yachtvermieter.
Bei der Einschiffung von Haustieren (Hunde, Katzen, Vögel und ähnliches) der Mieter ist verpflichtet, den Yachtvermieter zu informieren. Manchmal ist eine zusätzliche Gebühr für die Endreinigung nach der Preisliste zu bezahlen.