VERPFLICHTUNG DES YACHTVERMIETER
Der Yachtvermieter ist verpflichtet, dem Mieter ein vollkommen saubere und trockene Yacht, in ordentlichem Zustand, mit vollen Kraftstoff- und Wasserbehältern zum besprochenen Zeitpunkt und Ort zur Nutzung zu übergeben.
Wenn der Yachtvermieter aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, den reservierten Boot am geplanten Ort und Zeit zum Verfügung zu stellen er ist verplichtet ein andere Yacht mit mindestens ähnlichen oder besseren Charakteristiken bereitzustellen.
Falls den reservierte Yacht ist nicht innerhalb von 24 Stunden bereitgestellt, ist der Mieter berechtigt, von der Yachtmiete abzutreten und hat ein Anspruch auf Erstattung von gezahlte Charter-Preis. Der Mieter ist berechtigt, nur den Charter-Preis zurückzufordern, andere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.